Allgemeine Geschäftsbedingungen der Chili Con Graphics GbR


1. Allgemeines

a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im weiteren Text AGB, sind Bestandteil aller Verträge mit der Chili Con Graphics GbR, sowie Grundlage jeder vereinbarten Auftragsabwicklung, die die Chili Con Graphics GbR übernimmt. Änderungen oder Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen und werden nur dann gültig, wenn sie von der Chili Con Graphics GbR schriftlich bestätigt worden sind. Mit der mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung erklärt sich der/die Auftraggeber/in ausdrücklich mit den AGB der Chili Con Graphics GbR in allen Punkten einverstanden.

b) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Beide Vertragsparteien verpflichten sich im dem Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung, unverzüglich eine rechtswirksame Regelung herbeizuführen, die dem wirtschaftlich angestrebten Zweck entspricht.

c) Der/die Auftraggeber/in erklärt sich spätestens durch Entgegennahme der Lieferung oder Inanspruchnahme der Leistung mit den AGB der Chili Con Graphics GbR einverstanden, auch wenn sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind.

d) Abweichende Bedingungen des/der Auftraggebers/in, die die Chili Con Graphics GbR nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für die Chili Con Graphics GbR unverbindlich, auch wenn die Chili Con Graphics GbR ihnen nicht ausdrücklich schriftlich oder mündlich widerspricht.

2. Auftragsabwicklung

a) Die Chili Con Graphics GbR und der/die Auftraggeber/in tauschen während der Vertragszeit gegenseitig alle Informationen aus, die für die Vertragserfüllung wichtig sind bzw. wichtig erscheinen.

b) Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die sich gegenseitig über Fortgang bzw. eintretende Hindernisse bei der Auftragsabwicklung verständigen.

c) Der/die Auftraggeber/in ist verpflichtet, der Chili Con Graphics GbR alle Materialien und Informationen, die zur Auftragserfüllung erforderlich sind, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

d) Der/die Auftraggeber/in gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Materialien nicht gegen geltendes Recht verstoßen und frei von Rechten Dritter sind.

e) Wichtige Vereinbarungen und Freigaben werden von beiden Vertragspartnern protokolliert. Der Inhalt dieser Protokolle sind für beide Parteien verbindlich und können per Fax oder E-Mail zur Bestätigung an den jew. Vertragspartner versandt werden.

f) Die Chili Con Graphics GbR behält sich das Recht vor, den/die Auftraggeber/in in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen und ggf. auf dessen/deren Internetpräsenz zu verweisen.

g) Der/die Auftraggeber/in ist verpflichtet, auf den von der Chili Con Graphics GbR erstellten Internetseiten, zu deren Nutzung er/sie berechtigt ist, einen Hinweis auf die Chili Con Graphics GbR in angemessenem Umfang zu dulden. Dieser Hinweis kann mit einem Verweis auf die Website der Chili Con Graphics GbR verbunden sein.

h) Angebote der Chili Con Graphics GbR verstehen sich freibleibend und unverbindlich.

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2.1 Besonderheiten für die Erstellung/Änderung von Internetseiten

a) Wird die Erstellung oder Änderung von Internet-Seiten vereinbart, so erhält der/die Auftraggeber/in an diesen ausschließlich das einfache Nutzungsrecht, das ihn/sie zu deren Verwendung zu den vertraglich vereinbarten Zwecken berechtigt. Wird der Zweck nicht ausdrücklich anders vereinbart, so gilt als Zweck die Präsentation des/der Auftraggeber/in im Internet.

b) Die im Rahmen eines Angebots oder Auftrags entworfenen oder erstellten Internet-Seiten sind inklusive ihrer einzelnen Bestandteile urheberrechtlich geschützt und dürfen weder verändert noch an Dritte weitergegeben werden. Die Chili Con Graphics GbR stellt dem/der Auftraggeber/in die Internet-Seiten durch Übertragung auf einen Internet-Server, auf Wunsch und im technisch durchführbaren Rahmen auch auf einem geeigneten Datenträger oder per E-Mail zur Verfügung.

c) Die Internet-Seiten setzen sich aus verschiedenen Dateien bestimmter Dateiformate zusammen und werden auf Grundlage der im Angebot/Vertrag angegebenen Beschreibungen erstellt. Die Chili Con Graphics GbR ist berechtigt, alle zur Erstellung der Internet-Seiten notwendigen Entscheidungen, insbesondere die Wahl der Programmiertechnik sowie die genaue Ausgestaltung und Umsetzung des grafischen Designs, selbständig zu treffen.

d) Aufgrund der vielfältigen Konfigurationsmöglichkeiten der Browser und Internet-Terminals lässt sich nicht vermeiden, dass Darstellung und Funktionsfähigkeit der Internet-Seiten bei einer bestimmten Konfiguration von der ursprünglichen Vereinbarung abweichen. Die Leistungspflicht der Chili Con Graphics GbR beschränkt sich darauf, die Internet-Seiten so zu erstellen, dass sie bei der zum Zeitpunkt der Fertigstellung am häufigsten verwendeten Konfiguration den vereinbarten Kriterien entsprechen. Die Leistungspflicht erstreckt sich ebenfalls nicht darauf, die Internet-Seiten so zu erstellen, dass sie auch auf den zukünftigen Browserversionen vereinbarungsgemäß angezeigt werden bzw. funktionieren.
Aufgrund der unterschiedlichen Leistungsangebote der Internet-Provider ist die Chili Con Graphics GbR nicht verpflichtet, die Internet-Seiten so zu erstellen, dass sie auf einem anderen als im Vertrag bezeichneten Internet-Server fehlerfrei funktionieren.

e) Domainregelung: Zahlungen an den zuständigen Provider sind allein Sache des/der Auftraggebers/in. Für evt. Störungen, Mängel usw. des Providers haftet die Chili Con Graphics GbR nicht.

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3. Nutzung/Urheberrecht

a) An den erstellten Produkten (wie z. B. Zeichnungen, Entwürfen, Skizzen, Reinzeichnungen, Quelldateien, Programme etc.) behält die Chili Con Graphics GbR uneingeschränkt ihre Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte.

b) Der/die Auftraggeber/in erwirbt, wenn nicht anders vereinbart, das einfache Nutzungsrecht an den erstellten Produkten.

c) Werden Entwürfe, Layouts etc. wiederholt oder im größeren Umfang als vereinbart genutzt, ist die Chili Con Graphics GbR berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

d) Die Produkte dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Chili Con Graphics GbR an Dritte weiter gegeben werden.

e) Die Chili Con Graphics GbR ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den/die Auftraggeber/in heraus zu geben. Wünscht der/die Auftraggeber/in eine Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Von der Chili Con Graphics GbR erstellte und zur Verfügung gestellte Dateien dürfen nur mit ihrer Zustimmung geändert werden.

f) Eine Verpflichtung zur Archivierung besteht für die Chili Con Graphics GbR nicht.

g) Einfache Nutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Chili Con Graphics GbR von dem/der Auftraggeber/in an Dritte weitergegeben werden

h) Die Chili Con Graphics GbR ist nicht gehindert, die während der Ausführung des Auftrages gewonnenen Erkenntnisse, auf die Umsetzung von Werken ähnlicher Aufgabenstellung für Dritte anzuwenden.

i) Die vertraglich eingeräumten Rechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung von der Chili Con Graphics GbR auf den/die Auftraggeber/in über.

j) Die Bezahlung eines Präsentationshonorars führt nicht automatisch zur Übertragung der Rechte, insbesondere nicht zur Übertragung der Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte.

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4. Freiheit von Rechten Dritter

a) Der Auftraggeber versichert, dass im Rahmen des Vertrages von ihm eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Sofern Dritten Ansprüche irgendwelcher Art aus den vorgenannten Materialien bzw. Inhalten zustehen sollten, übernimmt der/die Auftraggeber/in hierfür die uneingeschränkte Haftung und ist verpflichtet, die Chili Con Graphics GbR von den Ansprüchen Dritter freizuhalten.
Der/die Auftraggeber/in wird die Chili Con Graphics GbR unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis setzen, falls Dritte Ansprüche vorgenannter Art geltend machen.

b) Werden durch eine Leistung der Chili Con Graphics GbR Rechte Dritter verletzt, wird die Chili Con Graphics GbR nach eigener Wahl und auf eigene Kosten dem/der Auftraggeber/in das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung schutzrechtsfrei gestalten oder die Leistung zum Rechnungspreis (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen. Dem/der Auftraggeber/in steht gegen die Chili Con Graphics GbR nur dann ein Anspruch zu, wenn die vertraglichen Leistungen vereinbarungsgemäß genutzt werden und die Ansprüche nicht durch eine Änderung verursacht wird, die der/die Auftraggeber/in selbst oder durch einen Dritten vorgenommen hat.

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5. Vergütung/Zahlungsbedingungen

a) Allen Verträgen und Rechnungen liegen die Preise des jeweils erstellten individuellen Angebots bzw. die Preise der entsprechenden Angebotsliste der Chili Con Graphics GbR zu Grunde.
Die Preise sind grundsätzlich als Nettopreise angegeben und verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

b) Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden Verzugszinsen in Höhe von 4% zzgl. des aktuell geltenden Basiszínssatzes der Deutschen Bundesbank berechnet.

c) Der/die Auftraggeber/in ist nicht befugt, Zahlungen zurück zu halten. Er/sie kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von der Chili Con Graphics GbR anerkannt worden sind.

d) Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Chili Con Graphics GbR mit dem Ziel des Vertragsabschlusses erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, grundsätzlich gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung.

e) Wenn nicht abweichend vereinbart, ist bei Auftragserteilung eine Abschlagszahlung in Höhe von 30 % fällig.

f) Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum, ist die Chili Con Graphics GbR berechtigt, Abschlagszahlungen wie folgt zu berechnen: 30 % bei Auftragserteilung, 30 % nach Fertigstellung der Hälfte des beauftragten Leistungsumfangs, die restlichen 40 % nach Lieferung aller vereinbarten Leistungen.

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6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Produkte und Leistungen und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises das Eigentum der Chili Con Graphics GbR.

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7. Haftung

a) Die Chili Con Graphics GbR haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

b) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsätzlichkeit oder grober Fahrlässigkeit.

c) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Chili Con Graphics GbR, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Eingriffe und Anordnungen, Feuer, Hochwasser, Verkehrssperrung, Aussperrung, Energiemangel, Streik, Mobilmachung und Krieg.

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8. Störung in der Leistungserbringung

a) Wenn eine Ursache eintritt, die die Chili Con Graphics GbR nicht zu vertreten hat, die die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann die Chili Con Graphics GbR eine angemessene Frist verlangen.

b) Liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des/der Auftraggeber/in und erhöht sich dadurch der Produktionsaufwand, kann die Chili Con Graphics GbR eine Vergütung dieses Mehraufwandes verlangen.

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9. Abnahme

a) Der Auftraggeber wird die Übergabe des Werkes/Produktes schriftlich bestätigen und nach erfolgreicher Abnahmeprüfung schriftlich die Abnahme erklären. Die Abnahmeprüfung beginnt spätestens innerhalb von 3 Tagen nach der Übergabe des Werkes. Die Abnahmeprüfung dauert höchstens 5 Werktage. Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich, der Chili Con Graphics GbR unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Abschluss der Abnahmeprüfung, eine schriftliche Korrekturliste mitzuteilen, wenn ihm während der Prüfung Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden.

b) Während der Prüfung festgestellte nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese nicht wesentlichen Abweichungen werden in der schriftlichen Abnahmeerklärung als Mängel festgehalten.

c) Mängelrügen, die im Widerspruch zu einer erteilten Druckgenehmigung stehen, können nicht erhoben werden.

d) Die Chili Con Graphics GbR wird die Beseitigung der Mängel nach Erhalt der Korrekturliste vornehmen und dem/der Auftraggeber/in ein neues Werk/Produkt zur Überprüfung zusenden. Sind die Mängel beseitigt und keine Neuen hinzugekommen, so ist der/die Auftraggeber/in verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch nach fünf Werktagen, die Abnahme bzw. für nicht wesentliche Abweichungen die Fehlerfreiheit zu erklären.

e) Erklärt der/die Auftraggeber/in binnen der vorgenannten Frist weder, dass neue Mängel aufgetreten sind, noch dass er das Werk als vertragsgemäß abnimmt bzw. als fehlerfrei erklärt, so gilt die Abnahme bzw. die Erklärung der Fehlerfreiheit mit Ablauf der Frist als erklärt.
Die vorgenannten Fristen gelten auch für den Fall, dass nach Ausführung von Korrekturen neue Mängel aufgetreten sind, die das ursprüngliche Werk nicht enthielt.

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10. Gewährleistung

a) Abweichungen, die sich durch Unterschiede im verwendeten Material und durch technische Bedingungen zwischen Entwurf, Reinzeichnung, Drucksatz, Probedruck und Druck ergeben, stellen keinen Mangel dar. Abweichungen, insbesondere bei Qualität, Stoffzusammenhang, Reißfestigkeit, Papierfarbe, Gewicht, etc., lassen sich von Fertigung zu Fertigung nicht vermeiden und stellen keinen Mangel dar. Gewährleistungsansprüche für Geschäftsdrucke können nur erhoben werden, wenn nachweislich mehr als 3 % der Auflagen den beanstandeten Mangel aufweisen.

b) Mängel, die nicht schon in der Abnahmeerklärung aufgeführt wurden, hat der/die Auftraggeber/in der Chili Con Graphics GbR unverzüglich nach Entdeckung zu melden und mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu belegen. Der/die Auftraggeber/in stellt die Chili Con Graphics GbR auf Anforderung in zumutbarem Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die diese zur Beurteilung und Beseitigung der Mängel benötigt. Die Chili Con Graphics GbR ist berechtigt, zu entscheiden, ob der angezeigte Mangel durch Neulieferung oder Nachbesserung beseitigt wird.

c) Die Chili Con Graphics GbR beginnt mit der Mängelbeseitigung spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der erforderlichen Unterlagen und Informationen. Mängel, die vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ordnungsgemäß gemeldet werden, beseitigt die Chili Con Graphics GbR auf eigene Kosten. Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt, so kann die Chili Con Graphics GbR eine Aufwandsentschädigung nach ihren allgemein berechneten Stundensätzen zzgl. notwendiger Auslagen verlangen.

d) Die Gewährleistung entfällt, soweit der/die Auftraggeber/in ohne Zustimmung der Chili Con Graphics GbR das Werk selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.

e) Werden erhebliche Mängel von der Chili Con Graphics GbR nicht innerhalb von 4 Wochen ab Eingang der erforderlichen Unterlagen und Informationen behoben oder durch eine angemessene Zwischenlösung aufgefangen, so kann der/die Auftraggeber/in eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach ergebnislosem Fristablauf stehen dem/der Auftraggeber/in die gesetzlichen Ansprüche zu.

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11. Übertragbarkeit der Pflichten und Rechte/Rechtsnachfolge

a) Der/die Auftraggeber/in ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit der Chili Con Graphics GbR auf Dritte zu übertragen bzw. die Ausübung dieser Rechte und Pflichten Dritten zu überlassen.

b) Die AGB der Chili Con Graphics GbR gelten auch für etwaige Rechtsnachfolger des/der Auftraggebers/in.

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12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Verträge und alle daraus resultierenden Rechte und Pflichten unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist der Sitz der Chili Con Graphics GbR.

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13. Geheimhaltung

Der/die Auftraggeber/in ist verpflichtet, sämtliche Benutzerkennungen und Passwörter, die ihm von Chili Con Graphics GbR zum Zwecke der Vertragserfüllung mitgeteilt werden, geheim zu halten.
Für Schäden, die durch den Verstoß gegen diese Pflicht entstehen, haftet der/die Auftraggeber/in.

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14. Datenschutz

a) Die Chili Con Graphics GbR weist gem. § 33 BDSG darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten gespeichert werden. Diese werden ggf.an Erfüllungsgehilfen, Kooperationspartner, an der Registrierung von Domains beteiligte Dritte und die Betreiber von Suchmaschinen übermittelt und im üblichen Umfang veröffentlicht. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der/die Auftraggeber/in einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies ausdrücklich erlaubt.

b) Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist nicht auszuschließen, dass bei Datenübertragungen im Internet unberechtigte Dritte von übertragenen Daten Kenntnis erlangen. Dieses Risiko ist dem/der Auftraggeber/in bekannt und wird von ihm in Kauf genommen.

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